„Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“
Mit diesen Maßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Erhaltung
und Verbesserung der Umweltsituation unterstützt. Ziel ist eine nachhaltige
und ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf Artenvielfalt, Boden,
Wasser und den Schutz des Klimas.

 

„Ausgleichszulage“
Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten
unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind.
Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von
nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.